Datenschutzhinweis

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BarriereFreiheit

Mehr als nur eine Vorschrift

Die Berücksichtigung der neuen EU-Richtlinie 2102, der Vorgaben der deutschen Bundes- und Landesbehörden BITV oder des international geltenden Regelwerkes WCAG stellt insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern eine Selbstverständlichkeit dar. Wir legen großen Wert auf barrierearme Lösungen. 

Glühbirnen

Kundenpotential nutzen

Kommunen und öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet, ihre Internetauftritte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Aber auch Lösungen für die freie Wirtschaft sollten diesen Aspekt nicht vernachlässigen. Das Medium Internet bietet gerade Menschen mit Behinderung die Möglichkeit Aufgaben zu erledigen, ohne ihre gewohnte Umgebung verlassen zu müssen.

Somit können mit barrierearmen Angeboten weitere Kundenpotenziale erschlossen werden.

Weiterhin sind barrierearme Webseiten/Anwendungen auch bei Suchmaschinen beliebter. Google kann (noch) keine Bilder erkennen und muss seine Platzierungen an Hand gut zugänglicher Inhalte ermitteln. Wenn die Anforderungen es zulassen, sind wir stets bemüht, validen Code nach W3C-Standards zu schreiben. 

Hierbei unterstützt uns in der Programmierung, als auch Sie in der Pflege, das von uns eingesetzte Weblication® CMS. Valider Code ist eine solide Basis für Seiten und Anwendungen mit Zukunft, die auf diversen Plattformen genutzt werden können.

Logo Weblication

Barrierefreie Webseiten im Einsatz

Mit barrierefreien Webseiten wird auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit geboten alle Inhalte der Webseite zu erfassen. Menschen mit Sehschwäche wird eine im Rahmenlayout implementierte Schriftvergrößerung angeboten. Schnell und einfach lässt sich über die grafische Darstellung die Textgröße der Webseite in Stufen regeln. Grafiken, Bilder und Rahmenlayout sind von der Vergrößerung nicht betroffen, wodurch die Einhaltung des Layouts garantiert werden kann.

Bereits bei der Gestaltung achten wir darauf, dass Funktionen und Hinweise nicht nur farblich erkennbar sind, um Besuchern mit einer Rot-Grün-Schwäche die Nutzung der Webseite zu ermöglichen. Darüber hinaus wird dem User eine zweite, kontraststarke Ansichtsvariante geboten, welche unter Berücksichtigung des Designs keine Barriere bei Sehschwächen darstellt. 

Damit erblindeten Menschen der Zugang zu Webinhalten nicht verwehrt bleibt, arbeiten wir von Anfang an mit validem Quellcode. Dieser kann von einem Screenreader optimal erfasst werden, sodass die Inhalte vorgelesen werden können. Da erblindete Menschen nicht direkt auf den gewünschten Link klicken können, implementieren wir an speziellen Stellen Sprungmarken. Über diese kann der Nutzer an die wichtigsten Stellen der Webseite springen, zum Beispiel direkt zum Inhalt, zur Navigation oder den Navigationspunkten der zweiten Ebene.Desweiteren achten wir darauf, dass Webseiten in allen gängigen Browsern lauffähig sind. Da wir häufig auf aktuelle Skriptsprachen wie Javascript zurückgreifen, können wir Ihre Webseite mit ansprechenden Animationen und Effekten versehen. Dabei wird darauf geachtet, dass Personen mit deaktivertem Javascript trotzdem alle Inhalte einsehen können.

Petra Swonke

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Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0 52 50 / 70 85 - 700 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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