03.04.2018
Ab dem 25.05.2018 greift nun verbindlich die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Getreu der bewährten Weisheit - Vorbereitung schafft Sicherheit - gilt es unternehmerisch, die Konsequenzen der ab dem 25.05.2018 nun verbindlich gültigen neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu berücksichtigen.
Als Referenten für dieses komplexe Thema konnten wir die erfahrenen Rechtsberater im Datenschutz Herrn Frank Fischer sowie Herrn Kasper B. Renfordt von der renommierten Kanzlei Rödl & Partner gewinnen. Rödl & Partner berät mit knapp 4.500 Mitarbeitern weltweit deutsche Unternehmen in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Die beiden Referenten informierten die anwesenden Wirtschaftsunternehmen, Tourismuspartner und Kommunen am 28.03.2018 ausführlich über die mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung einhergehenden Dokumentations-,. Konsultations- und Informationspflichten sowie erläutern Datenschutzauflagen wie die Folgenabschätzung und die Verantwortung der internen Datenschutzbeauftragten.