Die Hundesteuer ist eine von jeder Gemeinde unterschiedlich geregelte Steuer. Sie hat das ordnungspolitische Ziel, den Hundebestand zu beschränken. Die Hundesteuer ist kein Ausgleich für die durch Hunde entstehenden Kosten, die sich insbesondere aus der Beseitigung von Hundekot ergeben. Steuerpflichtig ist jeder Hundehalter, d. h. jeder, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nach Zuzug bei der Stadt Gütersloh anzumelden. Welpen, die durch eine von ihm gehaltene Hündin geworfen wurden, sind innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie drei Monate alt geworden sind, anzumelden. Sie können alle Hunde problemlos online zur Hundesteuer an-, um- und abmelden. Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden und sollte dies später bei einer Überprüfung festgestellt werden, kann sowohl ein rückwirkender Steuerbescheid als auch ein Bußgeld im Rahmen der Hundesteuersatzung gegen Sie ergehen. Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde und ist für das lfd. Jahr in vierteljährlichen Raten jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. fällig. Diese Beträge können Sie auch bequem abbuchen lassen. Dazu steht Ihnen unter "Downloads" das entsprechende Formular (SEPA Lastschrift Hundesteuer Interactiv) bereit. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen nach dem Landeshundegesetz für die Haltung von großen Hunden nach LHundG §11 ("20/40 Hunde"), sowie Hunden die unter das LHundG §§ 3 und 10 fallen (gefährliche Hunde). Befreiung von der Hundesteuer können in folgenden Fällen beantragt werden:
Ermäßigungen von der Hundesteuer können in folgenden Fällen beantragt werden:
Ab 1.1.2010 gelten folgende Hundesteuersätze:
Bitte füllen Sie, wenn Sie ihren Hund über eines der nebenstehende Formulare anmelden, unbedingt auch das SEPA-Lastschrift Formular mit aus, damit die Hundesteuer abgebucht werden kann.