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Stadtpass

Details

Für Inhaber des Stadtpasses werden vielfältige Ermäßigungen gewährt,
welche es sind, das erfahren sie aus dem rechts unter Downloads herunter ladbaren PDF-Dokument ("Liste der Unterstützer Stadtpass 2016-05") .

Außerdem finden Sie dort unter "Beratungs- und Prozesskostenhilfe" weitere nützliche Informationen bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.

Beziehen können den Stadtpass Personen, die eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
  • Kriegsopferfürsorge

Außerdem erhalten Kinder und Jugendliche einen Stadtpass

  • deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) beziehen oder
  • deren Erziehungsberechtigte die Elternbeiträge beim Besuch einer offenen Ganztagsschule gem. § 90 SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) vom zuständigen Jugendamt übernommen bekommen

Der Bezug der Sozialleistungen muss mit einem entsprechenden Bescheid nachgewiesen werden.