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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Details

Bei der Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII) handelt es sich um eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer (ab 65) oder dauerhaft erwerbsgeminderter Personen (ab 18) sicher stellt. Sie ist bedarfsorientiert, wird also nur gezahlt, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen der Leistungsberechtigten nicht ausreicht. Gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro findet kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Die steuerfinanzierte Grundsicherung ist keine Versicherungsleistung und insoweit auch keine Mindestrente. Mit der Sozialhilfereform wurden die Regelsätze neu festgelegt. In den neuen Regelsatz wurden mit wenigen Ausnahmen auch die bisherigen einmaligen Leistungen (z.B. Bekleidung, Hausrat, Weihnachtbeihilfe) einbezogen.