aufgrund Änderungen am Berufsbildungsgesetz wird Auszubildenden die Berufsschulzeit höher angerechnet. Im Normalfall wird die vollständige Arbeitszeit einer Woche durch die Berufsschulwoche abgegolten sein. Daraus resultiert, dass Auszubildende in der Regel während der Berufsschulzeit nicht im Büro anwesend sein werden. Über voraussichtlich nicht abzuschließende Projekte und während der Berufsschulzeit anfallende Arbeiten rechtzeitig zu informieren, liegt in der Verantwortung der Auszubildenden. Ist der oder die Auszubildende für uns unabkömmlich, wird die zusätzlich anwesende Zeit entsprechend vergütet oder kann abgefeiert werden. Ob ein(e) Auszubildende(r) unabkömmlich ist, wird gemeinsam vor und während der Berufsschulzeit entschieden. Es wäre wünschenswert, wenn anwesende Zeiten entsprechend im Kalender eingetragen werden, damit alle Mitarbeiter informiert sind. Bei Rückfragen könnte ihr euch gerne an mich wenden. Jan |
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