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in diesem Newsletter möchten wir Sie als Webseitenbetreiber, Unternehmen oder Verein über den Handlungsbedarf hinsichtlich der am 25. Mai in Kraft tretenden DS-GVO informieren. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen sich zusätzlich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um gegebenenfalls weitere erforderliche Maßnahmen zu treffen.
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Ihr Schritt-für-Schritt-Plan als Webseitenbetreiber |
In unserem Schritt-für-Schritt-Plan für Webseitenbetreiber haben wir für Sie 12 wichtige Maßnahmen mit besonderem Hinblick auf die Nutzung von Weblication® CMS zusammengestellt. |
01. Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseiten |
02. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten |
03. Hinweis auf den Einsatz von Cookies |
04. Datenspeicherung durch Weblication® Monitoring |
05. Datenverarbeitung durch Formulare |
06. Newsletteranmeldung und Versand |
07. Social-Media-Integration auf der Webseite |
08. HTTPS-Umstellung: Daten verschlüsselt übertragen |
09. Serverlogs und deren Verwendung |
10. Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit Provider |
11. Verwendung von Drittanbieter-Dienste wie Youtube, Google Fonts, etc. |
12. Tracking Tools datenschutzkonform einbinden |
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Gehen Sie auf Nummer sicher |
Unser Schritt-für-Schritt-Plan gibt Ihnen als Webseitenbetreiber einen Überblick über die wichtigsten Punkte der DS-GVO. Er ist allerdings kein Ersatz für eine Rechtsberatung. Für die korrekte Umsetzung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen lassen Sie sich am besten von einem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten beraten. Ausführliche Informationen, sowie die vollständige DS-GVO, erhalten Sie auf der Webseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
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Unterstützung bei der technischen Umsetzung |
Sollten Sie Unterstützung bei der technischen Umsetzung der Maßnahmen auf Ihrer Webseite wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich in diesem Fall bitte direkt bei: |
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