Zur Web-Version: Web-Version öffnen
Praxisbeispiele für Ihre Webseite im Zuge der DSGVO

Hallo [!--firstname--] [!--surname--],

Am 25. Mai 2018 ist es soweit: die neue DSGVO tritt europaweit in Kraft. Damit endet die bereits im Mai 2016 begonnene „Übergangsfrist“, in der Unternehmen die Möglichkeit hatten, den Umgang mit Daten der neuen EU-Verordnung anzupassen. Dies gilt sowohl auf digitaler, als auch analoger Ebene.

Informationen zur neuen DSGVO, der europaweit geltenden Datenschutz-Grundverordnung

Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln in elf Kapiteln. Die Konzeption und weitgehend auch die Detailregelungen des geltenden Rechts ändert sich dabei nicht grundlegend. Viele Bestimmungen der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 werden übernommen, die bereits die Grundlage des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bilden. Andererseits gibt es auch einige neue datenschutzrechtliche Vorgaben, die beachtet und umgesetzt werden müssen.

Die Erklärung zum Datenschutz auf einer Webseite (oft kurz Datenschutz) ist davon ebenfalls betroffen. Wir möchten Ihnen hiermit dringend nahe legen, diese zu überprüfen und die Inhalte entsprechend der neuen DSGVO anzupassen.

Die Erklärung zum Datenschutz sollte unter anderem zwingend enthalten, wann und zu welchem Zweck Daten erhoben werden. Weiterhin sollten dort allgemeine Auskünfte zu gespeicherten Cookies und eingesetzten Trackingcodes von Drittherstellern wie z.B. Google Analytics oder eTracker gegeben werden. In jedem Fall muss es in der Erklärung einen Ansprechpartner geben, bei dem eine Auskunft und Löschung der Daten beauftragt werden kann. Sollten Sie einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen haben, muss dieser hier genant werden. 

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass es nicht reicht, die einzelne Seite „Datenschutz“ zu vervollständigen. Überall dort, wo Daten erhoben werden, muss zwingend das Einverständnis des Nutzers dazu eingeholt werden. 

Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand von Praxisbeispielen zeigen, wie Sie die gängigsten Formen der Datenerhebung auf einer Webseite anpassen können. 

Praxisbeispiele

Sehen Sie hier, wie Sie mit Formularen, Analyse-Tools und eingesetzten Techniken umgehen könnten, um das zwingende Einverständnis des Nutzers zur Datenerhebung einzuholen und ihn ausführlich darüber zu informieren. 

Unsere dringenden Empfehlungen

1. Machen Sie sich ein Bild darüber, wo und in welcher Form auf Ihrer Webseite Daten erhoben werden. 

2. Informieren Sie den Webseitenbesucher ausführlich und transparent über diese Datenerhebung und -verarbeitung und holen Sie sich immer seine Einwilligung für die Übermittlung der Daten. 

3. Beauftragen Sie nach dem Anpassen der oben genannten Inhalte Ihren Datenschutzbeauftragten oder Rechtsberater Ihre Webseite auf die neue DSGVO hin zu prüfen.

Ausführliche Informationen, sowie die vollständige DSGVO, erhalten Sie auf der Webseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: https://www.bfdi.bund.de

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen auf Ihrer Webseite wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
Melden Sie sich in diesem Fall bitte direkt bei:

Petra Swonke
p.swonke@gotomedia.de
0 52 50 / 70 85 - 722

Anna Jungemann
a.jungemann@gotomedia.de
0 52 50 / 70 85 - 724 

gotoMEDIA | Spielplatzstraße 19 | 33129 Delbrück | Telefon +49 (0) 52 50 / 70 85 - 700
E-Mail info@gotomedia.de | Internet gotoMEDIA.deImpressum | Datenschutz
Newsletter abmelden