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Neuerungen im BITV-Test 2022

Barrierefreie Webseiten

Im Frühjahr 2022 gab es eine Erweiterung der Prüfkriterien des BITV-Tests um sechs weitere Schritte.
Diese betreffen Webauftritte mit Echtzeit-Kommunikation oder eingebundenen Videos.
Ersteres betrifft aktuell die wenigsten unserer Kunden. Letzteres hingegen viele.

Gerne möchten wir Sie bei Prüfung dieser neuen Schritte unterstützen und Ihnen einen Text zur Verfügung stellen, den Sie in Ihrer "Erklärung zur Barrierefreiheit" einsetzen können, sollten Sie die Anforderungen nicht erfüllen können.

Was müssen Sie konkret prüfen?

1. Habe ich Videos auf der Webseite?

  • Wenn nein, müssen Sie nichts tun.
    Die Prüfschritte betreffen Sie nicht.

  • Wenn ja,
    geht es weiter mit den Fragen 2 und 3.

2. Haben meine Videos zuschaltbare Untertitel?

  • Wenn nein,
    weil die Videos zum Beispiel feste Untertitel haben, müssen Sie nichts unternehmen.
  • Wenn ja,
    (z.B. durch den Einsatz mit YouTube), und diese nicht in ihrer Darstellung angepasst werden können, müssen Sie die Videos um diese Funktion erweitern oder die Barriere in Ihrer "Erklärung zur Barrierefreiheit" erwähnen.

3. Haben meine Videos Untertitel in einer anderen Sprache?

  • Wenn nein,
    weil Ton und Untertitel dieselbe Sprache haben, oder weil die Untertitel fest im Video stehen, müssen Sie nichts unternehmen.
  • Wenn ja,
    müssen Sie eine Möglichkeit schaffen, dass Nutzer eine Sprachausgabe der Untertitel aktivieren können.
     
    Wie genau das umzusetzen ist, ist auch bei Experten noch unklar und daher kann aktuell kein praktischer Tipp gegeben werden.

Mustertext

Zum Aktualisieren Ihrer "Erklärung zur Barrierefreiheit"

 
 

Videos:

Wir nutzen für die Einbindung von Videos die Plattform "YouTube". Diese bietet eine Untertitelfunktion, die es dem Nutzer erlaubt, Untertitel hinzuzuschalten oder auszublenden.

Leider beinhaltet diese Funktion nicht, dass Untertitel in ihrer Darstellung angepasst werden können. Eine optimale, barrierefreie Bereitstellung der Videos ist uns technisch daher aktuell nicht möglich. Wir bemühen uns, eine Lösung für diese Barriere zu finden.

Bezugnehmend auf Prüfschritt 7.1.4. „Untertitel-Anpassungen“ des BIK BITV-Selbsttests.

Anna Jungemann

Haben Sie Fragen zu diesen oder anderen Prüfschritten?

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0 52 50 / 70 85 - 712 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören

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