Im Frühjahr 2022 gab es eine Erweiterung der Prüfkriterien des BITV-Tests um sechs weitere Schritte.
Diese betreffen Webauftritte mit Echtzeit-Kommunikation oder eingebundenen Videos.
Ersteres betrifft aktuell die wenigsten unserer Kunden. Letzteres hingegen viele.
Gerne möchten wir Sie bei Prüfung dieser neuen Schritte unterstützen und Ihnen einen Text zur Verfügung stellen, den Sie in Ihrer "Erklärung zur Barrierefreiheit" einsetzen können, sollten Sie die Anforderungen nicht erfüllen können.
Videos:
Wir nutzen für die Einbindung von Videos die Plattform "YouTube". Diese bietet eine Untertitelfunktion, die es dem Nutzer erlaubt, Untertitel hinzuzuschalten oder auszublenden.
Leider beinhaltet diese Funktion nicht, dass Untertitel in ihrer Darstellung angepasst werden können. Eine optimale, barrierefreie Bereitstellung der Videos ist uns technisch daher aktuell nicht möglich. Wir bemühen uns, eine Lösung für diese Barriere zu finden.
Bezugnehmend auf Prüfschritt 7.1.4. „Untertitel-Anpassungen“ des BIK BITV-Selbsttests.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0 52 50 / 70 85 - 712 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.